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Balkon einrichten in der Schweiz: Ideen, Kosten und was der Vermieter erlaubt

Der Balkon ist der Schweizer Mini-Garten. So richtest du ihn ein — und was darfst du laut Mietrecht?

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 27. April 2026 5 Min. Lesezeit

Ein Balkon erhöht den Wert einer Mietwohnung erheblich — und in der Schweiz, wo Gärten in Städten selten sind, ist er oft das einzige Stück Natur in Griffweite. Wie richtest du ihn schön ein, ohne den Vermieter zu verärgern?

Was du auf dem Balkon darf

Grundsätzlich darfst du deinen Balkon für Wohnzwecke nutzen: Möbel aufstellen, Pflanzen züchten, grillen (wenn die Hausordnung es erlaubt). Was du nicht darf: Die Brüstung baulich verändern, dauerhafte Installationen anbringen (Solaranlage, Überdachung) ohne Bewilligung, oder Dinge, die Nachbarn erheblich stören (Lärm, Gerüche).

Sichtschutz und Pergola

Sichtschutzelemente (z.B. Bambusmatte, Windschutz aus Stoff) sind meist erlaubt — solange sie nicht dauerhaft installiert werden und das Erscheinungsbild des Hauses nicht verändern. Für Pergolas oder feste Überdachungen brauchst du Erlaubnis und eventuell eine Baubewilligung.

Grillieren: Die Regeln

Grillen auf dem Balkon ist in der Schweiz verbreitet, aber nicht überall erlaubt. Elektrische und Gasgrill sind meist okay — Holzkohlegrill kann die Nachbarn mit Rauch belästigen und ist in manchen Hausordnungen verboten. Frag bei Unklarheit beim Vermieter nach.

Balkon schön einrichten unter CHF 500

  • Balkonmöbel-Set (Tisch + 2 Stühle) aus Polyrattan: CHF 150 bis CHF 300
  • Pflanzen und Blumenkästen: CHF 50 bis CHF 100
  • Lichterketten (solarbetrieben): CHF 20 bis CHF 40
  • Aussenteppich: CHF 30 bis CHF 80
  • Sichtschutz-Bambusmatte: CHF 20 bis CHF 50