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Schweiz verlassen: Abmeldung, Steuern und was du vor dem Wegzug erledigen musst

Wer die Schweiz verlässt, muss sich korrekt abmelden. Was du bei Steuern, AHV und Krankenkasse beachten musst.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 11. May 2026 7 Min. Lesezeit

Die Schweiz verlassen — ob für ein Jahr oder für immer — erfordert eine sorgfältige administrative Abwicklung. Wer sich nicht korrekt abmeldet, zahlt weiter Steuern und Krankenkassenprämien.

Bei der Gemeinde abmelden

Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle ist Pflicht vor dem Wegzug. Du erhältst eine Abmeldebescheinigung, die du für den Zoll und die Anmeldung im neuen Land brauchst.

Steuern

Du bist bis zum Abreisedatum in der Schweiz steuerpflichtig. Reiche eine Steuererklärung für das laufende Jahr ein (pro rata bis zum Wegzug). Steuerschulden müssen vor dem Wegzug beglichen oder gesichert werden.

Krankenkasse

Die Schweizer obligatorische Krankenversicherung endet mit dem Wegzug. Kündige deine Krankenkasse unter Nachweis des neuen Wohnsitzes im Ausland. Ohne Nachweis bleibt die Prämie fällig.

AHV für Auslandschweizer

Schweizer Bürger können freiwillig in der AHV bleiben (freiwillige AHV/IV). Das sichert dein Rentenguthaben und ist bei einem temporären Auslandsaufenthalt empfehlenswert. Anmeldung über die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf (SAK).

Weitere Schritte

  • Banken informieren (Konten im Ausland oft nötig, Schweizer Konto behalten?)
  • Auto abmelden oder exportieren
  • Stimmrecht: Auslandschweizer können weiter abstimmen (Anmeldung beim Konsulat)
  • Konsulat: Als Auslandschweizer registrieren