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Auslandsumzug

Umzug ins EU-Ausland: Was Schweizer bei einem Umzug nach Deutschland, Frankreich oder Österreich beachten müssen

In ein EU-Land umziehen? Die Schweiz hat Sonderregeln. Was du über Zoll, Versicherung und Behörden wissen musst.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 15. May 2026 8 Min. Lesezeit

Rund 800'000 Schweizer leben im Ausland — viele davon in EU-Ländern. Ob du nach Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien ziehst: Der Umzug hat administrative, steuerliche und logistische Besonderheiten.

Zoll und Ausfuhr von Hausrat

Beim Umzug von der Schweiz in die EU ist dein Hausrat als «Übersiedlungsgut» zollfrei — vorausgesetzt, du kannst nachweisen, dass es sich um persönliche Sachen handelt, die du mindestens 6 Monate in der Schweiz benutzt hast. Du brauchst:

  • Inventarliste des Hausrats (detailliert: Gegenstand, Menge, ungefährer Wert)
  • Nachweis des neuen Wohnsitzes im Ausland
  • Abmeldung in der Schweiz

Die Umzugsfirma übernimmt in der Regel die Zollformalitäten — achte darauf, eine Firma mit Erfahrung im internationalen Umzug zu beauftragen.

Kosten eines Auslandsumzugs

  • Zürich nach München (3-Zimmer): CHF 3'000 bis CHF 5'000
  • Zürich nach Wien: CHF 4'000 bis CHF 6'000
  • Genf nach Paris: CHF 4'000 bis CHF 7'000
  • Zürich nach London: CHF 5'000 bis CHF 9'000

Versicherungen

Krankenkasse: Beim Umzug ins Ausland endet deine Schweizer obligatorische Krankenversicherung. Du musst im neuen Land eine Krankenversicherung abschliessen. Prüfe die Übergangsfristen — in manchen EU-Ländern gibt es eine Wartezeit bis zur vollen Abdeckung.

AHV und Pensionskasse

AHV: Dein bisheriges AHV-Guthaben bleibt bestehen. Du kannst weiter freiwillig einzahlen (freiwillige AHV für Auslandschweizer). Pensionskasse: Das Guthaben über dem obligatorischen Minimum kann bei Wegzug in die EU ausbezahlt werden. Das Obligatorium bleibt auf einem Freizügigkeitskonto.

Abmeldung in der Schweiz

Vor dem Wegzug: Bei der Gemeinde abmelden. Steuererklärung für das laufende Jahr einreichen (bis zum Abreisedatum). Fahrzeugausweis zurückgeben. SBB-Abo kündigen.